Ehevertrag & Vermögensvorsorge: Bedeutung, Fakten & Tipps

Warum ein Ehevertrag für Ihre finanzielle Absicherung entscheidend ist

Ein Ehevertrag gilt oft als Tabuthema – aber gerade für die Vermögensvorsorge ist er äußerst sinnvoll. In Verbindung mit aktuellen Heirats- und Scheidungsstatistiken zeigt der Vertrag, wie wichtig klare Regelungen sind. Unser Artikel erklärt, wie Sie Ihre Finanzen rechtlich absichern und was die Zahlen dazu sagen.

Faktenlage: Ehen, Scheidungen und Vermögensrisiko

Nach Angaben des Statistischen Bundesamts heirateten im Jahr 2024 rund 349 000 Paare – ein leichter Rückgang im Vergleich zu den Vorjahren. Die Zahl der Scheidungen lag bei etwa 129 000, was einer Scheidungsrate von rund 277 je 1 000 Ehen entspricht. Die durchschnittliche Ehedauer vor der Scheidung betrug 14,8 Jahre. Das verflixte 7. Jahr ist daher mehr als Mythos als als Tatsache einzuordnen.

Die Statistik unterstreicht die Relevanz rechtlicher Vorsorge.

Ein Ehevertrag kann dazu beitragen, im Fall der Fälle gerechte Vermögensregelungen sicherzustellen – noch bevor es zu Konflikten kommt.

Nur mit Notar gültig: Warum anwaltliche Beratung unverzichtbar ist

Ein Ehevertrag ist nur dann rechtswirksam, wenn er notariell beurkundet wird. Der Notar übernimmt dabei jedoch keine parteiliche Beratung – seine Aufgabe ist es, neutral zu bleiben und die rechtliche Form korrekt umzusetzen.

Aus der anwaltlichen Praxis zeigt sich jedoch immer wieder:
Viele Eheverträge werden ausschließlich beim Notar geschlossen, ohne dass die individuellen wirtschaftlichen oder familiären Bedürfnisse der Ehepartner ausreichend berücksichtigt wurden. Dies kann später zu erheblichen finanziellen Nachteilen oder rechtlichen Auseinandersetzungen führen.

Eine anwaltliche Beratung im Vorfeld ist daher unerlässlich, insbesondere wenn:

  • ein Vermögensgefälle zwischen den Ehepartnern besteht
  • Selbstständigkeit oder Unternehmensbeteiligungen vorliegen
  • Kinder aus früheren Beziehungen vorhanden sind
  • individuelle Vorsorgeregelungen gewünscht sind

Nur ein Rechtsanwalt vertritt ausschließlich Ihre Interessen und sorgt dafür, dass Ihr Ehevertrag nicht nur formell korrekt, sondern auch inhaltlich gerecht und zukunftsfest ist.

Ehevertrag und Vermögensvorsorge – ein starkes Duo

Ein Ehevertrag stellt sicher, dass bereits vor der Ehe Vermögenswerte wie Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen definiert geschützt werden. Gerade bei steigender Ehedauer bis zur Scheidung (14,8 Jahre im Durchschnitt) kann ein Vertrag langfristige finanzielle Sicherheit gewährleisten. Er hilft außerdem, unerwartete Vermögensverluste im Scheidungsfall zu vermeiden.

Trotz Abschluss eines Ehevertrages sollte man sich aber nicht all zu sehr auf diesen verlassen. Es lohnt sich, insbesondere bei veränderter wirtschaftlicher Lage den Ehevertrag erneut durch einen spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen.

Individuelle Vertragsgestaltung zum Vermögensschutz

Mit einem Ehevertrag lassen sich verschiedene Themen gestalten: Güterstand (Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung), Ausschluss bestimmter Vermögenswerte vom Ausgleich und Regelungen zu Unterhalt und Rentenansprüchen. Auch Erb- oder Schenkungsvermögen kann speziell geschützt werden. Eine notarielle Begleitung ist hierbei unverzichtbar.

Diese Formen des Ehevertrags gibt es

Ein Ehevertrag kann individuell gestaltet werden. Die gängigsten Regelungen betreffen den sogenannten Güterstand. Zur Auswahl stehen:

Zugewinngemeinschaft (gesetzlicher Regelfall)

Ohne Ehevertrag leben Ehepartner automatisch in einer Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Jeder verwaltet sein eigenes Vermögen. Im Falle einer Scheidung wird jedoch der während der Ehe gemeinsam erwirtschaftete Vermögenszuwachs (der "Zugewinn") ausgeglichen.

Modifizierte Zugewinngemeinschaft

Hierbei handelt es sich um eine individuelle Anpassung der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft. Paare können etwa einzelne Vermögenswerte vom Zugewinnausgleich ausschließen, den Stichtag des Ausgleichs vorverlegen oder Sonderregelungen für Erbschaften treffen.

Gütertrennung

Bei der Gütertrennung bleibt das Vermögen vollständig getrennt. Es erfolgt kein Zugewinnausgleich im Falle einer Scheidung. Diese Variante bietet sich z. B. bei unternehmerischer Tätigkeit oder großem Vermögensgefälle an – sie erfordert aber klare Regelungen zu Unterhalt und Altersvorsorge.

Gütergemeinschaft

Seltener gewählt ist die Gütergemeinschaft. Hier verschmelzen die Vermögen beider Ehepartner zu einem Gesamtgut – mit Ausnahme von Sonder- und Vorbehaltsgut. Die Verwaltung und Trennung dieses Vermögens ist aufwendig und birgt steuerliche wie rechtliche Fallstricke.

Zusammenfassung
Ein Ehevertrag kombiniert mit Kenntnis aktueller Heirats- und Scheidungsstatistiken hilft, Ihre finanzielle Zukunft zu sichern – individuell, rechtsverbindlich und vorausschauend.

Gerner berate ich Sie in allen Fragen rund um Ihren Ehevertrag.

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