Die Ehescheidung erfolgt durch gerichtlichen Antrag und wird mit der Rechtskraft der Entscheidung wirksam, wobei die gesetzlichen Ehewirkungen entfallen und Nachwirkungen wie Unterhalts- und Zugewinnausgleich entstehen. Im Scheidungsverfahren gilt der Untersuchungsgrundsatz, es besteht Anwaltszwang, und eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres ist nur unter bestimmten Härtebedingungen möglich.
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