Gewaltschutzantrag: Ihre Rechte und Schutzmaßnahmen gegen häusliche Gewalt, Bedrohung oder Stalking

Ein Gewaltschutzantrag ist ein entscheidender zivilrechtlicher Schritt, um sich effektiv vor häuslicher Gewalt, Bedrohung oder Stalking zu schützen. Als Ihr Anwalt vertrete ich Ihre rechtlichen Interessen und unterstütze Sie dabei, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.

Ein Gewaltschutzantrag dient dazu, gerichtliche Schutzmaßnahmen gemäß dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG) zu erwirken. Diese Maßnahmen bieten Opfern von Gewalt, Bedrohung oder Stalking unmittelbaren Schutz und Sicherheit, indem zum Beispiel gerichtlich Umgangsverbote, Kontaktverbote oder Annäherungsverbote sowie vorläufige Wohnrechte erwirkt werden.

wenn Sie mehr über Gewaltschutz lesen wollen, schauen Sie sich meinen Blogeintrag hierzu an, bei weiteren Fragen, berate ich Sie hierzu gerne.

Gewaltschutzantrag: Unterstützung und rechtliche Schritte
Gerichtliche Schutzmaßnahmen im Gewaltschutzgesetz