Eheverträge und Scheidungsfolgen-
vereinbarungen – Kompetente Beratung in Wiesbaden
Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen fallen grundsätzlich unter die Privatautonomie, was bedeutet, dass die Vertragsparteien frei bestimmen können, was geregelt werden soll. Diese Freiheit wird jedoch durch bestimmte Regeln eingeschränkt, um sicherzustellen, dass die Vereinbarungen fair und ausgewogen sind. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seinen Entscheidungen (FamRZ 2001, 343 und 985) Grundsätze festgelegt, die besagen, dass nur solche Verträge uneingeschränkte Geltung beanspruchen können, die auf einer wirklichen Selbstbestimmung beruhen. Daher endet die Privatautonomie dort, wo der Vertrag nicht das Ergebnis gleichberechtigter Partnerschaft ist und eine Partei aufgrund ungleicher Verhandlungsposition benachteiligt wird. Dann nämlich liegt eine gestörte Vertragsparität vor.
Als Rechtsanwalt und amtlich bestellter Notarvertreter in Wiesbaden berate ich Sie gerne in allen ehevertraglichen Angelegenheiten und betreue Sie von der ersten Beratung bis zur Unterzeichnung vor dem Notar.