Rückforderung von Unterhalt

Unterhalt dient dazu, die laufenden Kosten und Bedürfnisse der Person zu decken, die ihn erhält. Das Prinzip besagt grundsätzlich, dass die Person, die den Unterhalt erhält, diesen behalten darf. Nur in Ausnahmefällen muss sie den Unterhalt zurückzahlen.

Wenn ein Gerichtsbeschluss über den Unterhalt geändert wird, hat diese Änderung nur eine begrenzte Rückwirkung. Das bedeutet, dass Änderungen in der Regel nur für die Zukunft gelten und nicht rückwirkend. Bei außergerichtlichen Vereinbarungen oder vollstreckbaren Urkunden (Dokumenten, die zur Zwangsvollstreckung verwendet werden können) gibt es keine zeitlichen Einschränkungen. Diese Unterscheidung kann problematisch sein, weil solche Vereinbarungen nur eine Konkretisierung der gesetzlichen Unterhaltspflicht darstellen.

Wenn ein Gläubiger (also die Person, die den Unterhalt erhält) sich in einer Situation befindet, in der der Unterhalt aufgrund geänderter Umstände rückwirkend verringert werden könnte, kann der Schuldner (also die Person, die den Unterhalt zahlt) den laufenden Unterhalt als Darlehen anbieten. Das bedeutet, dass der Unterhalt als ein vorübergehendes Darlehen betrachtet wird, das zurückgezahlt werden muss, falls sich herausstellt, dass der Gläubiger den Unterhalt nicht mehr benötigt. Der Gläubiger ist verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen. Alternativ kann der Schuldner im Rechtsmittelverfahren (also in einem weiteren gerichtlichen Verfahren) einen Antrag stellen, um festzustellen, dass er zu viel gezahlt hat.

Im Gerichtswesen müssen alle relevanten Änderungen der finanziellen oder persönlichen Situation unaufgefordert mitgeteilt werden. Es liegt dann am Gericht, diese Informationen zu bewerten und rechtlich zu beurteilen.

Außerhalb des Gerichts wird jedoch nicht immer erwartet, dass eine Person von sich aus Informationen zu einem Beschluss offenbart, es sei denn, es liegt ein offensichtlicher Fall von Unredlichkeit vor. Bei einem Vergleich (einer außergerichtlichen Einigung) hingegen wird erwartet, dass alle relevanten Informationen bereitgestellt werden. Diese Differenzierung kann problematisch sein, da eine Treuepflicht aus dem gesetzlichen Unterhaltsverhältnis resultiert und ein Vergleich nur eine spezifische Form dieses gesetzlichen Anspruchs darstellt.

Durch die aktuellen Vorschriften zur Wirksamkeit und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen ist es schwierig, zu Unrecht gezahlte Beträge zurückzufordern oder die Vollstreckung auf den notwendigen Unterhalt zu beschränken. Um die Situation auszugleichen, sollten gesetzliche Änderungen erwogen werden, die die Vollstreckung auf den tatsächlich notwendigen Unterhalt begrenzen.

Wenn Sie wissen möchten, ob Sie überzahlten Unterhalt zurückverlangen können, stehe ich Ihnen gerne in meiner Rechtsanwaltskanzlei Übler in Wiesbaden zur Verfügung. Ich freue mich auf ein Gespräch mit Ihnen.

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