Wie Großeltern verhindern, dass der, die Ex-Schwiegersohntochter über die Enkel erbt

Warum Großeltern ihr Testament sorgfältig planen sollten

Viele Großeltern möchten ihr Vermögen gezielt an ihre Enkelkinder weitergeben. Doch nach einer Trennung oder Scheidung der eigenen Kinder kann es passieren, dass derdie Ex-Schwiegersohntochter mittelbar vom Erbe profitiert – insbesondere, wenn die Enkel noch minderjährig sind. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie durch gezielte testamentarische Regelungen verhindern, dass das Erbe in unerwünschte Hände gelangt.

Das Risiko: Wenn der/die Ex-Schwiegersohntochter Zugriff aufs Erbe erhält

Großeltern setzen oft ihre Enkel als Erbinnen ein – meist aus Liebe und Verbundenheit. Doch wird ein minderjähriges Enkelkind Erbin, übernimmt in der Regel der gesetzliche Vertreter oder die Vertreterin die Vermögensverwaltung. Das ist meist derdie Ex-Schwiegersohntochter. Stirbt das Enkelkind später, ohne selbst Kinder zu haben, geht das Erbe gesetzlich an dessen Eltern – also unter Umständen an den oder die Ex-Partner*in Ihres eigenen Kindes. So kann der Teil Ihres Nachlasses, der für das Enkelkind bestimmt war, indirekt bei einer Person landen, die Sie gezielt ausschließen wollten.

Vor- und Nacherbschaft als Absicherung

Durch eine Vor- und Nacherbschaft im Testament können Großeltern gezielt regeln, dass zwar das Enkelkind erbt, das Erbe aber bei dessen Tod an eine bestimmte Person weitergeht – z. B. ein weiteres Enkelkind oder ein Geschwisterteil. Der oder die Ex-Schwiegersohn*tochter wird damit bewusst ausgeschlossen. Diese Regelung schützt das Familienvermögen davor, in falsche Hände zu geraten und gibt den Großeltern langfristige Kontrolle über die Erbfolge.

Testamentsvollstreckung bei minderjährigen Enkelkindern

Ein weiteres sinnvolles Instrument ist die Anordnung einer Testamentsvollstreckung. Diese greift insbesondere, wenn das Enkelkind beim Tod der Großeltern noch minderjährig ist. Der oder die von Ihnen benannte Testamentsvollstreckerin übernimmt dann die Verwaltung des Erbes – unabhängig vom sorgeberechtigten Elternteil. So kann ausgeschlossen werden, dass derdie Ex-Schwiegersohn*tochter Zugriff auf das vererbte Vermögen hat oder es im Sinne eigener Interessen nutzt.

Zusammenfassung
Großeltern, die ihr Vermögen gezielt an die Enkel weitergeben möchten, sollten Maßnahmen ergreifen, um den Zugriff des oder der Ex-Schwiegersohn*tochter zu verhindern. Mit Vor- und Nacherbschaft sowie einer Testamentsvollstreckung lässt sich dies rechtssicher und wirkungsvoll umsetzen.

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