Wie Sie verhindern, dass Ihre Expartnerin über Ihre Kinder Ihr Erbe erhält

Was passiert mit dem Erbe, wenn gemeinsame Kinder im Spiel sind?

Nach einer Trennung oder Scheidung stellen sich viele die Frage, wie sie ihr Vermögen rechtssicher an ihre Kinder weitergeben können – ohne dass der oder die Expartnerin davon profitiert. Besonders heikel wird es, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind. Im Todesfall kann es nämlich sein, dass der oder die Expartnerin über das Kind mittelbar Zugriff auf das Erbe erhält. Dieser Artikel zeigt, wie Sie dem effektiv vorbeugen können.

Das Problem: Gesetzliche Erbfolge und der Zugriff des oder der Expartner*in

Laut gesetzlicher Erbfolge sind Kinder direkte Erbinnen ihrer Eltern. Stirbt also ein Elternteil, erben die Kinder automatisch. Was viele nicht wissen: Stirbt auch das Kind (z. B. minderjährig oder kinderlos), geht dessen Erbe an die nächsten Verwandten – dazu zählt auch der andere Elternteil, also der oder die Expartnerin. Das bedeutet: Ihre Expartnerin könnte nach dem Tod des Kindes an das ursprünglich von Ihnen vererbte Vermögen gelangen. Besonders kritisch ist dies bei minderjährigen Kindern, da der oder die Expartnerin als gesetzlicher Vertreter*in oft auch die Vermögensverwaltung übernimmt.

Lösungsansatz: Testamentsgestaltung mit Vor- und Nacherbschaft

Ein effektiver Weg, um dieses Szenario zu verhindern, ist die sogenannte Vor- und Nacherbschaft. Hierbei setzen Sie Ihr Kind als Vorerbin ein, bestimmen aber gleichzeitig einen Nacherbin (z. B. eine Vertrauensperson oder ein weiteres Kind). Sollte Ihr Kind versterben, bevor es über das Erbe verfügen kann, geht das Vermögen direkt an den oder die Nacherbin – und nicht an den oder die Expartner*in. So behalten Sie die Kontrolle über den Verbleib Ihres Vermögens auch über Ihren Tod hinaus.

Sonderfall: Minderjährige Kinder und Testamentsvollstreckung

Wenn Ihr Kind bei Ihrem Tod noch minderjährig ist, verwaltet in der Regel der andere Elternteil – also häufig der oder die Expartnerin – das Vermögen. Um dies zu vermeiden, sollten Sie im Testament eine Testamentsvollstreckung anordnen. Der oder die eingesetzte Testamentsvollstreckerin verwaltet das Erbe treuhänderisch für Ihr Kind, bis es ein bestimmtes Alter erreicht hat. So stellen Sie sicher, dass Ihre Expartnerin keinen Einfluss auf das vererbte Vermögen nimmt – weder direkt noch indirekt.

Zusammenfassung
Wer sicherstellen will, dass der oder die Expartner*in im Erbfall nicht über gemeinsame Kinder an das eigene Vermögen gelangt, sollte frühzeitig eine maßgeschneiderte Testamentsgestaltung vornehmen. Vor- und Nacherbschaft sowie eine Testamentsvollstreckung sind effektive rechtliche Mittel, um den eigenen Willen zu sichern. Vereinbaren Sie einen Termin in meiner Kanzlei in Wiesbaden um über Ihr Testament zu reden.

 

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